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§1 Geltungsbereich
Nachstehenden Bedingungen gelten für dieses und alle
künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Besteller. Die
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von
uns schriftlich anerkannt sind, mündliche Nebenabsprachen
bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen. Alle von uns abgegebenen Angebote sind
grundsätzlich freibleibend.
§2 Preise
Maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen
Preise. Preis- steigerungen nach Angebotsabgabe oder
Auftragsbestätigung infolge gestiegener Lohn- oder
Rohstoffkosten werden bei Rechnungsstellung berücksichtigt.
Offensichtliche Irrtümer bei Preisangaben in unseren Angeboten
und Auftragsbetätigungen verpflichten uns nicht, zu diesen
Preisen zu liefern. Die Umsatzsteuer ist in den genannten Preisen
nicht enthalten, sie wird in den jeweils gültigen Sätzen
gesondert berechnet. Für Kleinaufträge - ausgenommen
Muster aus Lagervorrat - erfolgt Berechnung eines
Mindestrechnungsbetrages, den wir nach billigem Ermessen
festsetzen. Bei Produkten aus Sonderwerkstoffen, die nach
Bestellung von uns gefertigt werden müssen, behalten wir uns
vor, eine Mindestabnahme von EUR 150,- in Rechnung zu stellen.
§3 Werkzeuge
Von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Werkzeuge bleiben
unser Eigentum, auch wenn sie dem Abnehmer anteilig berechnet
werden.
§4 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungsdatum zahlbar mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum netto Kasse. Eine Zahlung gilt erst dann als
eingegangen, wenn bei Zahlung alle Rechnungen, deren
Ausstellungsdatum mehr als 45 Tage zurückliegt, beglichen
sind.Bei Zahlungsverzug des Bestellers können wir
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz berechnen.Aufrechnungen mit Gegenforderungen
(soweit nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt)
und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind
ausgeschlossen.Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern, so
sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus
sämtlichen Verträgen mit dem Besteller nur gegen
Vorauszahlung oder Leistung einer angemessenen Sicherheit
auszuführen. Kommt der Besteller unserer Aufforderung,
Sicherheit oder Vorauszahlung zu leisten, binnen angemessener Frist
nicht nach, so sind wir berechtigt von sämtlichen noch nicht
vollständig abgewickelten Verträgen mit dem Besteller
zurückzutreten.
§5 Versand
Der Versand erfolgt ab Lager Hamburg, ausschließlich
Verpackung, mit der günstigsten Versandart, wenn vom
Käufer nichts anderes bestimmt ist. Die Ware reist auf Gefahr
des Bestellers, und zwar unversichert.
§6 Lieferfristen und Lieferumfang
Bei Nichteinhaltung einer von uns verbindlich zugesagten
Lieferfrist, kann der Besteller nach schriftlicher Mahnung eine
Verzugsentschädigung von 0,5% für jede volle Woche,
höchstens jedoch insgesamt 5% des Nettorechnungswertes der
verzögert gelieferten Teile verlangen, und wenn wir die
Lieferung auch innerhalb einer uns schriftlich gesetzlich Nachfrist
von mindestens drei Wochen nicht nachgeholt haben, vom Vertrag
schriftlich zurücktreten. Schadensersatz wegen
Nichterfüllung kann nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 9
geltend gemacht werden.Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf die Ware unser Lager verlassen hat.
Außerhalb unseres Einflußbereiches liegende Ereignisse,
insbesondere Verkehrsstörungen und Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, verlängern die Lieferfrist
angemessen. Dies gilt auch dann, wenn diese Ereignisse während
eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.Für die
Einhaltung der spezifischen Gewichte und Maße kann eine
Gewähr nicht übernommen werden. Wir behalten uns
Abweichungen, je nach dem Artikel, bis zu 10% nach oben unter vor,
ferner auch Abweichungen in der Farbe. Alle Gummiteile werden mit
elektronischen Zählwaagen gezählt. Es sind daher Mehr-
und Minderlieferungen bis zu 3% ohne Verrechnung anzuerkennen.Bei
Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Auftragsmenge
in einem Arbeitsgang zu fertigen. Das schließt für den
Abnehmer die Verpflichtung ein, die gesamte Abrufmenge
abzunehmen.Abrufaufträge müssen innerhalb der
vereinbarten Frist so rechtzeitig abgerufen werden, daß uns
die Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen möglich bleibt.
Abrufaufträge werden spätestens mit Ablauf des 9.Monats
nach Erhalt der Bestellung, auch ohne schriftlichen Abruf,
ausgeliefert.Der Käufer darf Teillieferungen nicht
zurückweisen.
§7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung
unser Eigentum. Im Falle der Verarbeitung dieser Waren erwerben wir
an den durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen ein
Miteigentum im Verhältnis zum Lieferwert. Falls von uns
gelieferte Ware, ob unverarbeitet oder nicht, vom Besteller
weiterveräußert wird, tritt der Besteller schon jetzt,
die ihm erwachsenen Ansprüche gegen seinen Käufer in
Höhe des Verkaufspreises der von uns gelieferten Ware, an uns
ab. Unsere Vorbehaltsrechte erlöschen erst dann, wenn der
Besteller unsere sämtlichen Ansprüche getilgt hat.
Übersteigen die uns zustehenden Vorbehaltsrechte unsere
Forderungen an den Besteller um mehr als 20%, sind wir insoweit auf
Verlangen des Bestellers zur Freigabe verpflichtet.Der Besteller
hat an allen zum Wirksamwerden des Eigentumsvorbehaltes
(Registrierung oder dergleichen) oder eines vergleichbaren
Sicherungsrechtes für die bei Lieferungen ins Ausland
erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.
§8 Gewährleistung
Beanstandungen erkennbarer Mängel können nur dann
berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Werktagen
nach Empfang der Sendung. Beanstandungen versteckter Mängel
können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von
7 Werktagen, nach Entdeckung, schriftlich geltend gemacht werden
und wenn das der Ware beigefügte Etikett an uns
zurückgesandt wird. Eine Beanstandung offener Mängel ist
ausgeschlossen, sobald die Ware verarbeitet wurde.Im Falle einer
begründeten Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl
entweder kostenlose Ersatzlieferung oder Preisminderung nach
billigen Ermessen. Unterbleiben Ersatzlieferung oder Preisminderung
durch uns, kann der Besteller (wenn eine uns schriftlich gesetzte
Nachfrist von mindestens 3 Wochen fruchtlos verstrichen ist) vom
Vertrag zurücktreten oder von sich aus den Preis angemessen
mindern. Ersetzte Waren sind unfrei an uns
zurückzusenden.Schadensersatzansprüche des Bestellers
sind auch bei Unterbleiben oder Verzögerung einer
Ersatzlieferung ausgeschlossen.Nach Abruf von sechs Monaten seit
Lieferung verjähren sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
§9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Bestellers können nur
insoweit an uns gestellt werden, als sie auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
oder einer Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen durch
uns, unsere Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter
beruhen. Das gleiche gilt auch für von uns gegebene
Empfehlungen bestimmter Typen und Werkstoffe. Den von unsgegebenen
Werkstoffempfehlungen und Einbauvorschlägen liegen die von uns
vom Kunden genannten Parameter und Einsatzbedingungen zugrunde. Es
bedarf zu ihrer Anwendung in jeden Fall praktischer Versuche im
Betrieb des Kunden. Aufgrund der Vielzahl der
Verwendungsmöglichkeiten unserer Waren können wir im
Einzelfall keine Gewähr für die Richtigkeit unserer
Empfehlungen übernehmen.
§10 Einbauvorschläge
Sämtliche Einbauvorschläge sind unser geistiges
Eigentum und sind gegenüber Dritten geheimzuhalten. Alle
patentrechtlichen Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich
vor.
§11 Datenschutz
Nach Erteilung eines Lieferauftrages werden die Daten des
Bestellers in unserer firmeneigenen EDV-Anlage gespeichert und
verarbeitet, soweit dies geschäftsnotwendig und gesetzlich
zulässig ist.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand (auch für Ansprüche aus Wechseln oder
Schecks) ist Hamburg. Dies gilt auch für die Geltendmachung
von Ansprüchen aus gerichtlichen Mahnverfahren.Für alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
§13 Sonstiges
Sollte ein Teil dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen
unwirksam sein oder werden, so hat dies auf den übrigen Teil
keinen Einfluß.Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt
auch für eine Änderung oder Aufhebung der vorstehenden
Schriftformabreden selbst.
Dichtelemente arcus GmbH
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